Allgemein

Ab 01.01.2024 ist das e-Rezept verpflichtend für alle gesetzlich versicherten Patienten und ersetzt das rote Kassenrezept. Das e-Rezept kann über die neue, elektronische Gesundheitskarte, die „E-Rezepte-APP“ (mit vorheriger Anmeldung) oder über einen Papierausdruck mit QR-Code in der Apotheke eingelöst werden.

Hilfsmittelrezepte, Privatrezepte und BTM-Rezepte bleiben vorerst in der bisherigen Papierform.

Die Voraussetzung ist aber immer, dass die Versichertenkarte im jeweiligen Quartal bei uns in der Praxis bereits eingelesen wurde. Neue Patienten, deren Versichertenkarte noch nicht in der Praxis hinterlegt ist, oder bekannte Patienten, die im betreffenden Quartal noch nicht in unserer Praxis waren, können keine Verordnungen per e-Rezept erhalten.